"Behaupte nie einen Menschen zu kennen, bevor Du nicht das Erbe mit ihm geteilt hast!"
(Zitat, Verfasser unbekannt)
Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen mit den Fragen: "Was geschieht mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod und wie kann sie hierauf Einfluss nehmen?" Das Erbrecht wird in der Kanzlei durch den Rechtsanwalt Gruska-Theus vorwiegend bearbeitet. Der Rechtsanwalt Gruska-Theus ist seit vielen Jahren Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Er ist darüber hinaus auch als Nachlasspfleger im hiesigen Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen tätig.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zum Erbrecht, insbesondere auf den Gebieten:
- Erbrecht nach dem Tod einer Person
- Pflichtteilsrecht
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
- Bei sonstigen erbrechtlichen Fragestellungen im Verhältnis zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs-, Sozial- und Steuerrecht