Herr Rechtsanwalt Gruska-Theus bearbeitet in unserer Kanzlei das Medizinrecht. Er ist zugleich auch Fachanwalt für Medizinrecht.
Der Bereich des Medizinrechts umfasst im wesentlichen folgende Schwerpunkte:
das Recht der medizinischen Behandlung/Arzthaftung
- zivilrechtliche Haftung,
- strafrechtliche Haftung
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
- das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere
Vertragsarzt, Vertragszahnarztrecht - Pflegeversicherung
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
- Ärztliches Berufsrecht
- Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Apothekenrecht
- besonderes Verfahrens- und Prozessrecht
Wir stehen Ihnen gern in den oben genannten Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite.