Das Insolvenzrecht ist eines unserer Haupttätigkeitsfelder. Zu unseren Hauptmandanten gehören Insolvenzverwalter, als auch mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Unternehmen und Privatpersonen. Wir vertreten unsere Auftraggeber bei der Abwehr bzw. Durchsetzung insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche in Fragen der
Stammkapitalhaftung, bei Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftungsansprüchen
im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Darüber hinaus werden die Entscheidungsträger strafrechtlich im Zusammenhang mit Insolvenzen betreut. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen in der Insolvenz beraten.
Gern beraten wir Sie auch im Vorfeld einer Insolvenz oder begleiten Sie bei unternehmerischen Krisen und Sanierungsbemühungen.