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Wir beraten und vertreten Sie gern im Nachbarrecht. Ansprechpartner hierfür ist Herr Rechtsanwalt Gruska-Theus.

Jeder hat Nachbarn, gleich ob Mieter, Vermieter, Haus- oder Wohnungseigentümer. Alle Formen menschlichen Zusammenlebens sind zwingend mit Auswirkungen für andere verbunden.

Das Nachbarrecht im engeren Sinne ist Landesrecht und ist in den landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen geregelt. Diese befassen sich z. B. mit Regelungen darüber

  • wie Einfriedungen, Hecken oder Zäune auszusehen haben
  • wer die Kosten für die Ersteinrichtung, die Unterhaltung und Pflege und Erneuerung zu tragen hat
  • in welchem Abstand Bäume und Sträucher von der Nachbargrenze entfernt gepflanzt werden dürfen
  • was mit überhängenden Zweigen, überwachsenden Wurzeln zu geschehen hat.


Auch die Abwehr oder der Duldung von Immissionen und viele andere Sach- und Rechtsfragen unterfallen dem Nachbarrecht.

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