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Medizinrecht

Patientin erstreitet Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 35.000 €
Wählt der Arzt eine Neulandmethode, hat er den Patienten über diesen Umstand sowie über die alternativen Behandlungsmethoden aufzuklären. Es bedarf einer besonderen Aufklärung über die Neulandmethode, wenn diese noch keine Standardmethode darstellt. Bei einem neuen Operationsverfahren (Netzimplantat bei Senkungsoperation wegen Harninkontinenz) ist die Patientin ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Komplikationen auftreten können.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018 – 26 U 76/17
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