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In den Bereichen des Sozialrechts sind wir gern für Sie tätig. Der Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Longard.

Das Sozialrecht mit seinem Teilbereich Sozialversicherungsrecht stellt ein ständig fließendes Rechtsgebiet dar. Fortwährend erfährt es Neuerungen und Korrekturen. Dies gilt sowohl für eine umfassende persönliche Beratung als auch für die Vertretung im gerichtlichen Klage- oder Eilverfahren vor dem Sozialgericht (bzw. Verwaltungsgericht) oder im behördlichen Widerspruchsverfahren.

Schwerpunkte der Tätigkeit bilden das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“) sowie die Durchsetzung des Anspruchs gegen die Deutsche Rentenversicherung auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.

Neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende gehören beispielsweise folgende Bereiche zum Sozialversicherungs- bzw. Sozialrecht:

  • gesetzliche Rentenversicherung, (Sozialgesetzbuch) SGB VI
  • gesetzliche Krankenversicherung, SGB V
  • soziale Pflegeversicherung, SGB XI
  • Arbeitslosenversicherung und das Arbeitsförderungsrecht, SGB III und II
  • gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII
  • allgemeine Vorschriften, SGB IV, SGB I
  • Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB XII
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen, SGB IX
  • Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII
  • soziale Entschädigung (z.B. Bundesversorgungs-, Soldatenversorgungs-, Zivildienst-, Opferentschädigungsgesetz)
  • Elterngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld
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